Anreisedistanz, Anreiseentfernung
|
Entfernung von Köln (Geschäftsstelle) zum Ausgangspunkt der Veranstaltung. Für die Anreise mit dem Auto eignet sich Google Maps gut zur Ermittlung der Anreisedistanz. Bei Bahnreisen ist das etwas schwieriger, da die Bahnstrecken nicht immer mit dem Straßennetz gleichlaufen. Der Bahnstrecke kann man sich über Google Maps am besten annähern, wenn man die wichtigsten Bahnhöfe als Zwischenziele mit angibt.
|
Anreiseregelung
|
In der Anreiseregelung des Kölner Alpenvereins ist beschrieben, welche Verkehrsmittel für Touren und Kurse eingesetzt werden dürfen und wie die Anreiseentfernung sinnvoll mit der Veranstaltungsdauer zu verknüpfen ist. Sie regelt ebenso die Flugreisen und die Kennzeichnung der Veranstaltungen mit den Baumsymbolen und den durchschnittlichen THG-Emissionen.
|
Bilanzierung
|
Siehe Emissionsbilanzierung.
|
CO2
|
Kohlendioxid (eines der sechs Treibhausgase) entsteht bei der Verbrennung von Kohlenwasserstoffen und Brennstoffen wie z.B. Benzin, Heizöl, Diesel, Holz, Kohle. Wenn in Bezug auf Emissionen von CO2 die Rede ist, sind im DAV immer die Emissionen in CO2-Äquivalenten (CO2e) gemeint. Siehe Treibhausgase.
|
CO2e-Emissionen
|
Menge aller freigesetzten Treibhausgase, normiert auf die Klimawirkung von CO2 in Kilogramm oder Tonnen.
|
CO2-Fußabdruck
|
Die Menge aller THG-Emissionen eines Menschen, einer Firma oder einer Organisation während eines bestimmten Zeitraums (meist ein Jahr). Der CO2-Fußabdruck kann auch für ein Produkt, eine Dienstleistung oder eine Veranstaltung ermittelt werden.
|
CO2e
|
CO2-Äquivalente, siehe Treibhausgase.
|
CO2e versus CO2
|
Siehe Treibhausgase.
|
DAV-interner CO2-Preis
|
Mit dem DAV-interner CO2-Preis wird eine einheitliche finanzielle Bewertung für THG-Emissionen im gesamten DAV vereinbart. Sie stellt das Mindestmaß an Investitionen dar, die die Untergliederungen im DAV für Klimaschutzmaßnahmen einsetzen werden. Der DAV-interne CO2-Preis wurde im Klimaschutzkonzept für die Jahre 2023/2024 auf 90 Euro/t CO2e und für 2025/2026 auf 140 Euro/t CO2e festgelegt. Für die Jahre danach muss der DAV-interner CO2-Preis von der Hauptversammlung des DAV neu festgelegt und beschlossen werden.
|
DAV-Klimafonds
|
Der DAV-Klimafonds wird durch den im Jahr 2019 von der Hauptversammlung beschlossenen Klima-Euro gespeist. Je A-Mitglied fließen ein Euro (andere Kategorien gestaffelt) pro Jahr von den Sektionen in den DAV-Klimafonds, der vom Bundesverband verwaltet wird. Pro Jahr stehen damit ca. 1 Millionen Euro (Stand 2021) für die Umsetzung des Klimaschutzes im DAV zur Verfügung. Daraus werden sowohl übergeordnete Maßnahmen (z.B. Lobbyarbeit, Bilanzierungs-Tool) und Personal zur Beratung der Untergliederungen bezahlt als auch innovative Pilotprojekte auf Antrag durch Sektionen und Landesverbände gemäß den Förderrichtlinien gefördert.
|
Emissionsbilanzierung, Emissionsbilanz
|
Erhebung und Berechnung der Mengen aller THG-Emissionen nach einem Standard zur THG-Bilanzierung zu allen Aktivitäten einer Untergliederung.
|
Emissionsfaktoren
|
Emissionsfaktoren werden bei der Bilanzierung der THG-Emissionen dazu benutzt um Verbrauchswerte für Energien, Rohstoffe, Anschaffungen, Müll etc. in Emissionen an CO2e umzurechnen.
|
Greenhouse Gas Protocol
|
Das Greenhouse Gas Protocol (GHG Protocol, Treibhausgas-Protokoll) ist ein weltweiter Standard zur Bilanzierung der THG-Emissionen von Organisationen. Das GHG-Protocol ist die Basis der Emissionsbilanzierung im DAV.
|
Grundprinzip Klimaschutz
|
Das Grundprinzip Klimaschutz des DAV ist in der Klimaschutzstrategie beschrieben: Der Klimaschutz hat im DAV hohe Priorität. All seine Aktivitäten verursachen einen CO2-Fußabdruck, den es substanziell zu verkleinern gilt. Dabei verfolgt er das Prinzip: „Vermeiden vor Reduzieren vor Kompensieren“. Dies muss im Bewusstsein aller Beteiligten (Bundesverband, Landesverbände, Sektionen und Mitglieder) verankert und priorisiert werden. Nur so finden gezielte und konsequente Maßnahmen die notwendige Akzeptanz. Damit einhergehende konzeptionelle und strukturelle Anpassungen werden zielstrebig und im Einklang mit der Nachhaltigkeitsstrategie angegangen und implementiert.
|
Handlungsfelder
|
Als Handlungsfelder im DAV beschreibt das Klimaschutzkonzept die Bereiche Mobilität, Infrastruktur, Verpflegung (und Veranstaltungen), Kommunikation und Bildung sowie klimafreundliche Finanzanlagen.
|
Klimabeitrag, Klima-Euro
|
Der Klimabeitrag wurde 2019 von den Sektionen auf der Hauptversammlung des DAV beschlossen. Er wird auch Klima-Euro genannt. Der Klimabeitrag fließt in den DAV-Klimafonds. Er beträgt 1 Euro je A-Mitglied (andere Kategorien abgestuft) und wird über den Verbandsbeitrag vom Bundesverband von den Sektionen eingezogen.
|
Klimaneutralität, klimaneutral
|
Artikel 4 des Pariser Klimaabkommens definiert Klimaneutralität als ein Gleichgewicht zwischen den menschengemachten Emissionen von Treibhausgasen aus Quellen und dem Abbau solcher Gase durch Senken herzustellen. Um Netto-Null-Emissionen zu erreichen, müssen alle THG-Emissionen weltweit durch Kohlenstoffbindung ausgeglichen werden. Als Kohlenstoffsenke wird ein System bezeichnet, das mehr Kohlenstoff aufnimmt als es abgibt. Die wichtigsten natürlichen Kohlenstoffsenken sind Böden, Wälder und Ozeane. Weitere Informationen dazu gibt es auf unserer Klimaschutzseite.
|
Klimaschutzbudget
|
Über das Klimaschutzbudget werden die finanziellen Mittel innerhalb einer Untergliederung bereitgestellt, die für die Realisierung der Vermeidungs- und Reduktionsmaßnahmen nötig sind. Das Klimaschutzbudget berechnet sich aus den bilanzierten THG-Emissionen des Vorjahres multipliziert mit dem DAV-internen CO2-Preis. Das Klimaschutzbudget verbleibt in der jeweiligen Untergliederung und wird von den Klimaschutzkoordinator*innen verwaltet.
|
Klimaschutzkennzahlen
|
Mit den Klimaschutzkennzahlen sollen Vergleichbarkeiten zwischen den Untergliederungen des DAV ermöglicht werden. Die Projektgruppe Klimaschutz hat den Auftrag geeignete Klimaschutzkennzahlen bis zur Hauptversammlung 2022 zu entwickeln. Eine Klimaschutzkennzahl könnte z.B. die durchschnittlichen THG-Emissionen pro Teilnehmenden und pro Tourentag bei Bergsportveranstaltungen sein.
|
Klimaschutzkonzept
|
Das Klimaschutzkonzept beschreibt die Emissionsbilanzierung, die Systemgrenzen der Bilanzierung, die Steuerungsansätze und den Umsetzungsprozess für den Klimaschutz im DAV. Diese Teile des Klimaschutzkonzepts wurden 2021 von den Sektionen des DAV auf der Hauptversammlung beschlossen. Des Weiteren sind im Klimaschutzkonzept eine Übersicht der Handlungsfelder für die Klimaschutzmaßnahmen und ein Kapitel zur Kompensation enthalten.
|
Klimaschutzkoordinator*innen, Klimaschutzkoordination
|
Die Klimaschutzkoordinator*innen haben die Aufgabe das Klimaschutzmanagement in ihren Sektionen oder Landesverbänden zu organisieren. Sie sind Ansprechpersonen für den Bundesverband und die Klimaschutzkoordinator*innen anderer Untergliederungen. Sie berichten an den jeweiligen Vorstand der eigenen Untergliederung.
Zur Unterstützung der Klimaschutzkoordinator*innen können hauptamtliche Mitarbeitende eingesetzt und/oder eine Arbeitsgruppe Klimaschutz etabliert werden. Letztere kann Ideen sammeln, Fachkompetenz und die Bedürfnisse aus den verschiedenen Bereichen der Untergliederung einbringen.
|
Klimaschutzmanagement
|
Das Klimaschutzmanagement umfasst die Organisation und Verwaltung aller Bemühungen zum Klimaschutz. Die Klimaschutzkoordinator*innen der Untergliederungen des DAV verantworten das jeweilige Klimaschutzmanagement inklusive Bilanzierung, Bewertung der Bilanzierungsergebnisse, Aufstellung des Klimaschutzbudgets, Festlegung geeigneter Vermeidungs- und Reduktionsmaßnahmen, Betreuung und Monitoring zur Umsetzung der Maßnahmen.
|
Klimaschutzmaßnahmen
|
Klimaschutzmaßnahmen sind alle Maßnanmen, die dazu geeignet sind, den CO2-Fußabdruck einer Untergliederung des DAV zu senken (Vermeidungs- und Reduktionsmaßnahmen) oder das Klimaschutzmanagement zu unterstützen.
Bis zum Jahr 2030 fallen Maßnahmen zur Kompensation von THG-Emissionen im DAV nicht unter die Klimaschutzmaßnahmen und dürfen daher nicht aus dem Klimaschutzbudget finanziert werden.
|
Klimaschutzplattform
|
Die Klimaschutzplattform dient dem internen Informationsaustausch und wird vom Bundesverband bis Mitte 2022 bereitgestellt. Dort können die Klimaschutzkoordinator*innen regelmäßig wichtige Informationen zum Klimaschutz teilen (Emissionsbilanzen, Klimaschutzbudget, Umsetzungsprogramme mit geplanten Klimaschutzmaßnahmen, Erfahrungen bei der Umsetzung von Maßnahmen etc.).
|
Klimaschutzstrategie
|
Die Klimaschutzstrategie beschreibt die Vision Klimaschutz, das Grundprinzip Klimaschutz sowie das Klimaschutzziel des DAV und strukturiert das Engagement des DAV im Klimaschutz. Sie wurde 2021 von den Sektionen des DAV auf der Hauptversammlung beschlossen und gilt im gesamten DAV (inkl. aller Untergliederungen und Tochtergesellschaften).
|
Klimaschutzziel des DAV
|
Das Klimaschutzziel des DAV ist in der Klimaschutzstrategie beschrieben: Klimaneutralität wird für den DAV-Bundesverband und die Sektionen bis 2030 erreicht. Damit setzt sich der DAV selbst ein ambitioniertes Ziel, das er vorrangig mit Vermeidungs- und Reduktionsmaßnahmen erreichen möchte. Im letzten Schritt wird Klimaneutralität durch die Kompensation nicht vermeid- und reduzierbarer Emissionen erreicht.
|
Klimastreifen, Warming Stripes
|
Die Klimastreifen oder Warming Stripes sind eine spezielle, farbige Darstellung, die die Erderwärmung bzw. die Auswirkungen der Klimakrise visualisiert. Details siehe Klimastreifen.
|
klimawirksam
|
In Bezug auf Treibhausgase ist das die Eigenschaft, die Wärmestrahlung, die von der Erdoberfläche ins All emittiert würde, auf die Erde zu reflektieren und so zu einer vermehrten Erderwärmung beizutragen (Treibhauseffekt). Klimawirksam bedeutet, dass die Treibhausgase in der Atmosphäre langfristig eine schädliche Auswirkung auf das Klima herbeiführen.
|
Kompensieren, Kompensation
|
Unter Kompensieren versteht man den Ausgleich von THG-Emissionen durch die Einsparungen von Anderen gegen Geld. Die Einsparungen an THG-Emissionen werden also nicht dort vorgenommen, wo sie entstehen, sondern Andernorts durch andere Menschen, Technologien, Unternehmen oder natürliche Kohlenstoffsenken.
Der Kölner Alpenverein hat auch bereits Erfahrungen mit Kompensation gemacht. Weitere Infos dazu gibt es unter Tipps zum Klimaschutz sowie auf der Seite Mobilität und Reisen bei den Flugreisen.
Kompensieren ist im Klimaschutzkonzept des DAV erst ab 2030 vorgesehen. Die Kompensation von THG-Emissionen ist im DAV freiwillig möglich, wirkt sich aber bis 2030 nicht vermindernd auf die Emissionsbilanz einer Untergliederung aus.
|
MIV
|
MIV ist die Abkürzung für Motorisierter Individualverkehr. MIV ist das Gegenteil von ÖPV.
|
Nachhaltigkeitsstrategie
|
Die DAV Nachhaltigkeitsstrategie bildet den konzeptionellen Rahmen und das strategische Dach für die künftigen Handlungen des Deutschen Alpenvereins. Die Ausdifferenzierung seiner konkreten Ziele erfolgt in Teilstrategien (z.B. Klimaschutzstrategie).
Die Nachhaltigkeitsstrategie des DAV findet daher ihre Anwendung für den Bundesverband ebenso wie für seine Gliederungen und stellt das Prinzip der Nachhaltigkeit ins Zentrum sämtlicher Entscheidungen und Handlungen. Die Implementierung des Leitgedankens der Nachhaltigkeit in Entscheidungen und Aktivitäten erfolgt als kontinuierlicher Prozess.
Der DAV orientiert sich an den Nachhaltigkeitszielen der UN. Auf dieser Basis definiert er eigene Ziele und Schwerpunkte, um seiner Rolle als Bergsport- und Naturschutzverband gerecht zu werden. Der DAV richtet sein eigenes Handeln nachhaltig aus und formuliert aus diesem Verständnis heraus Positionen und Forderungen. Ihm ist bewusst, dass daraus Einschränkungen und Verhaltensänderungen resultieren, denen sich der Verband und seine Mitglieder in einem kontinuierlichen Prozess stellen müssen.
|
ÖPV, ÖPNV
|
ÖPV ist die Abkürzung für Öffentlicher Personenverkehr (Fernzug, Fernbus, ÖPNV). ÖPNV ist die Abkürzung für Öffentlicher Personennahverkehr (Bus, Zug). Das Gegenteil von ÖPV ist MIV.
|
Projektgruppe Klimaschutz
|
Die Umsetzung der Klimaschutzaktivitäten des DAV wird durch die Projektgruppe Klimaschutz begleitet. Die Mitglieder der Projektgruppe wurden nach einem Bewerbungs- und Auswahlverfahren Anfang 2021 vom Präsidium bis zum Ende der Mehrjahresplanung 2024 berufen. Die Projektgruppe hat beratende Funktion für das Präsidium und besteht aktuell aus Lenkungskreis, Kernteam sowie einzelnen Expertenkreisen. Die übergeordnete Aufgabe der Projektgruppe liegt im internen Beratungsprozess zur Optimierung und Ausdifferenzierung des Klimaschutzkonzepts und dessen Umsetzung.
Der Lenkungskreis ist dabei für die langfristige Projektsteuerung verantwortlich. Die Aufgabe des Kernteams liegt in der Projektkoordination und -umsetzung. Die Expertenkreise sind für die Ausdifferenzierung und Umsetzung konkreter Klimaschutzmaßnahmen zuständig.
|
Reduzieren, Reduktion
|
Unter Reduzieren versteht man, die Einsparung von THG-Emissionen bei den Aktivitäten einer Untergliederung. Dies kann durch den Einsatz klimafreundlicherer Technologien oder Vorgehensweisen sowie Verhaltensänderungen erreicht werden. Meist sind dazu Investitionen, Anreize oder Zuschüsse notwendig.
|
Reisekostenordnung
|
In der Reisekostenordnung ist geregelt, welche Kostenerstattungen bei Dienstreisen über eine ordentliche Reisekostenabrechnung geltend gemacht werden können. Seit 2022 sollen u.a. möglichst die Verkehrsmittel und Unterkünfte gewählt werden, das die niedrigsten THG-Emissionen verursachen.
|
Selbstverpflichtungen
|
Als Selbstverpflichtungen sind der weitgehende Verzicht auf Kurzstreckenflüge (<1.000 km einfache Distanz) und die Nutzung von 100% zertifiziertem Ökostrom für Einrichtungen mit Netzanschluss im Klimaschutzkonzept verankert.
Der Kölner Alpenverein hatte bisher so gut wie keine Kurzstreckenflüge im Programm oder bei Dienstreisen. Für seine Liegenschaften bezieht er seit 2014 Ökostrom.
Entsprechend der Selbstverpflichtungen wurden die Anreiseregelung und die Reisekostenordnung angepasst.
|
Standards zu THG-Bilanzierung
|
Im deutschen Raum werden vor allem die DIN ISO 14064-1 und der Corporate Standard des Greenhouse Gas Protocols (GHG Protocol) für die Bilanzierung der THG-Emissionen eines Unternehmens oder einer Organisation genutzt. Die DIN ISO 14064-1 ist im Gegensatz zum GHG Protocol kostenpflichtig.
|
Steuerungsansätze
|
Als Steuerungsansätze sind im Klimaschutzkonzept der DAV-interner CO2-Preis, die Förderung von Klimaschutzmaßnahmen durch den DAV-Klimafonds, die Zwischenziele und die Selbstverpflichtungen beschrieben.
|
Systemgrenzen
|
Die Systemgrenzen legen fest, für welche THG-Emissionen sich der DAV verantwortlich sieht und welche für ihn erkenntnisrelevant sind. Die Systemgrenzen sind Teil des Klimaschutzkonzepts und wurden 2021 von den Sektionen des DAV auf der Hauptversammlung beschlossen.
|
THG
|
Abkürzung für Treibhausgase.
|
Treibhausgas-Emissionen, THG-Emissionen
|
Die durch die Aktivitäten einer Organisation oder die Herstellung eines Produktes oder die Erbringung einer Dienstleistung freigesetzten Treibhausgase. Die Menge der THG-Emissionen wird in Kilogramm oder Tonnen CO2e angegeben.
|
Treibhausgase
|
Die Treibhausgase (THG) sind die sechs vom Weltklimarat IPCC und im Kyoto-Protokoll festgelegten Treibhausgase, für die eine schädliche Auswirkung auf das Klima festgestellt wurde. Diese sind Kohlendioxid (CO2), Methan (CH4), Distickstoffmonoxid (N2O), Fluorkohlenwasserstoffe (FKWs), Perfluorcarbone (PFCs) und Schwefelhexafluorid (SF6).
Zur einfacheren und besseren Übersicht sind diese anhand festgelegter Treibhausgaspotenziale (Global Warming Potentials) in CO2-Äquivalente (CO2e) umgerechnet und dargestellt. Wird im DAV von CO2 gesprochen, sind damit immer die CO2-Äquivalente (CO2e) gemeint. Dies folgt dem allgemeinen Sprachgebrauch.
|
Umsetzungsprozess
|
Über den Umsetzungsprozess werden Aufgaben der Sektionen und des Bundesverbands im Klimaschutzkonzept sowie die Klimaschutzkoordination und die Aufgaben der Projektgruppe Klimaschutz definiert. Des Weiteren sind dort die Bereiche Information und Austausch (Reporting), Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit sowie Bewertung und Anpassung (Evaluation) beschrieben.
Beim Klimaschutz im DAV ist es vor allem wichtig, dass alle Beteiligte im DAV untereinander transparent und nachvollziehbar handeln und die gewonnenen Ergebnisse und Erfahrungen über die Klimaschutzplattform untereinander austauschen.
|
Untergliederung
|
Das Klimaschutzkonzept gilt für Sektionen, Bundesverband inkl. der Leistungssport gGmbH sowie alle regionalen Untergliederungen (Landes-/Bergsportfachverbände, Sektionentage). Für die DAV Summit Club GmbH wird ein eigenständiges Konzept entwickelt, das im Sinne der Klimaschutzstrategie eine Klimaneutralität bis 2030 sicherstellt.
|
Vermeidungs- und Reduktionsmaßnahmen
|
Vermeidungs- und Reduktionsmaßnahmen (V/R-Maßnahmen) sind dazu geeignet, den CO2-Fußabdruck einer Untergliederung des DAV zu senken. Durch Investitionen können zum Beispiel klimaschutzfreundlichere Techniken eingeführt oder durch Zuschüsse die Motivation für alternative Vorgehensweisen unterstützt bzw. dadurch begründete Mehrkosten ausgeglichen werden. Dazu zählen auch Einsparmaßnahmen zur Senkung des Verbrauchs von Energien und Rohstoffen sowie Müllvermeidung.
|
Vermeiden, Vermeidung
|
Unter Vermeiden versteht man, dass bestimmte Aktivitäten nicht mehr durchgeführt werden. Daraus ergibt sich das Einsparen der gesamten THG-Emissionen dieser Aktivitäten.
|
Vision Klimaschutz
|
Die Vision Klimaschutz des DAV ist in der Klimaschutzstrategie beschrieben: Der Deutsche Alpenverein bekennt sich zu seiner Verantwortung, der Klimakrise aktiv entgegenzutreten. Dazu stellt er seine Aktivitäten auf den Prüfstand und berücksichtigt dabei die Erfordernisse des Klimaschutzes.
|
Warming Stripes, Klimastreifen
|
Die Warming Stripes oder Klimastreifen sind eine spezielle, farbige Darstellung, die die Erderwärmung bzw. die Auswirkungen der Klimakrise visualisiert. Details siehe Klimastreifen.
|
Zwischenziele
|
Als Zwischenziele wurden im Klimaschutzkonzept die Entwicklung von geeigneten Klimaschutzkennzahlen und die Reduktion aller THG-Emissionen im DAV um 30% bis zum Jahr 2026 (im Vergleich zum Basisjahr 2022) formuliert. Für die Jahre 2028 und 2030 wird die Höhe der anzustrebenden Reduktion von der Hauptversammlung 2023 festgelegt.
|