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Mitgliedsbeiträge und allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


Kategorie Kategorie-
nummer1)
Alter2) Jahresbeitrag3)
(gültig ab 2024)
Aufnahmegebühr
(einmalig)
A-Mitglieder 1xxx ab 25 90 Euro 26 Euro
B-Mitglieder (50% Ermäßig.8))
(Ehe-)Partner*in oder Gleichgestellte6)
2xxx ab 25 45 Euro 21 Euro
B-Mitglieder (50% Ermäßig.8))
Menschen mit Behinderung7)
2x77 ab 25 45 Euro 21 Euro
D-Mitglieder (67% Ermäßig.8)) 4xxx 18-24 30 Euro 16 Euro
D-Mitglieder (83% Ermäßig.8))
Menschen mit Behinderung7)
4x77 18-24 15 Euro 16 Euro
J-Mitglieder 5x00 0-17 15 Euro4) 6 Euro4)
J-Mitglieder (100% Ermäßig.8))
in Familienmitgliedschaft5)
7000 0-17 0 Euro 0 Euro
J-Mitglieder (100% Ermäßig.8))
Menschen mit Behinderung7)
7800 0-17 0 Euro 0 Euro
Familienmitgliedschaft5) 30 bis 135 Euro5) 0 Euro
C-Mitglieder (A-Mitglied9)) 3x00 ab 25 30 Euro 6 Euro
C-Mitglieder (B-Mitglied9)) 3x20 ab 25 15 Euro 6 Euro
C-Mitglieder (D-Mitglied9)) 3x40 18-24 15 Euro 0 Euro
C-Mitglieder (J-Mitglied9)) 3x50 0-17 7,50 Euro 0 Euro
C-Mitglieder (in Familienmitgl.10)) 3070 0-17 0 Euro 0 Euro
C-Mitglieder Sektion GOC 3x66 ab 25 15 Euro 6 Euro

1)Ihre Kategorienummer finden Sie auf Ihrem Mitgliedsausweis.
2)Es zählt das Alter am 1. Januar des jeweiligen Jahres.
3)Der Jahresbeitrag gilt unabhängig vom Eintrittsdatum (Januar-August). Bei Eintritt ab September wird für das erste Jahr nur der halbe Beitrag erhoben.
Ab dem Jahr 2024 gelten die neuen Beiträge, die die Mitgliederversammlung am 25.05.2023 beschlossen hat.
4)Nur wenn keiner der Eltern bzw. Partner Mitglied ist (siehe Familienmitgliedschaft).

5)
Ein oder beide Elternteil(e)6) bzw. Partner6) werden je nach Alter/Familienstand den Kategorien A, B oder D zugeordnet (Kategorienummern 1xxx, 2xxx oder 4xxx); alle Kinder/Jugendlichen (0-17 Jahre) sind beitragsfrei (Kategorienummern 7x00).
Mögliche Beitragskombinationen der Familienmitgliedschaft:
[1]  1 Erwachsene*r (alleinerziehend) bis 24 Jahre (D) = 30 Euro
[2]  2 Erwachsene bis 24 Jahre (D + D) = 60 Euro
[3]  1 Erwachsene*r bis 24 Jahre + 1 Erwachsene*r ab 25 Jahre (D + B) = 75 Euro
[4]  1 Erwachsene*r (alleinerziehend) ab 25 Jahre (A) = 90 Euro
[5]  2 Erwachsene ab 25 Jahre (A + B) = 135 Euro
6)  Ehepaare oder Gleichgestellte (eheähnliche Lebensgemeinschaften, gleichgeschlechtliche eheähnliche Lebensgemeinschaften), mit einem gemeinsamen Wohnsitz.
7)  Behinderungsgrad mind. 50%.
8)  Im Vergleich zum A-Beitrag bzw. zur jeweiligen Kategorie ohne Ermäßigung.
9)  In der Stammsektion.
10)  Wenn alle Familienmitglieder (der Stammsektion) C-Mitglieder sind.

 Zum Beitragsrechner 

Wichtige Hinweise:

Die Mitgliedschaft beginnt mit der Erteilung der Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat). Der Mitgliedsbeitrag gilt unabhängig vom Eintrittsdatum immer für das gesamte Kalenderjahr bzw. ab September für den Rest des Kalenderjahrs (halber Beitrag im ersten Jahr).

Der Eintritt ist jederzeit möglich. Auf Wunsch kann die Mitgliedschaft auch erst im Folgejahr beginnen (mit allen Rechten und Pflichten). Bei Eintritt ab November wird angenommen, dass die beantragte Mitgliedschaft für das Folgejahr angestrebt wird.

Die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn nicht bis 30. September des laufenden Jahres gekündigt wird. Das gleiche gilt bei einem Sektionswechsel.

Bei Überschreitung der Altersgrenze einer Kategorie wird das Mitglied automatisch zum Jahreswechsel in die nächsthöhere, dem Alter entsprechende Kategorie eingestuft. Anträge auf Ermäßigung (z.B. B-Mitgliedschaft, Berufsausbildung, Studium (bis 28 J.) oder arbeitslos/ohne Einkommen) wirken sich im Folgejahr aus und müssen bis 30. November beim Kölner Alpenverein eingehen.

Die hier aufgeführten Hinweise sind Auszüge aus unserer Satzung . Die Satzung ist für jedes Mitglied bindend und Bestandteil unserer AGB.



Abbuchung des Mitgliedsbeitrags


Die Erteilung einer Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat) zur Abbuchung des Mitgliedsbeitrags ist durch unsere Satzung (§ 7 Nr. 1) vorgeschrieben.

Von neuen Mitgliedern wird der Beitrag und eine evtl. fällige Aufnahmegebühr erstmalig zum nächsten 1. oder 15. des Monats nach der Beitrittserklärung bzw. dem darauffolgenden Bankarbeitstag eingezogen.

Bei einem Beitritt ab November wird angenommen, dass die Mitgliedschaft erst im Folgejahr beginnen soll. In dem Fall wird zunächst nur eine evtl. fällige Aufnahmegebühr zum nächsten 1. oder 15. des Monats nach der Beitrittserklärung bzw. dem darauffolgenden Bankarbeitstag eingezogen.

Der Einzug des Jahresbeitrags für die Folgejahre wird immer am 5. Dezember des Vorjahres vorgenommen. Falls das Datum nicht auf einen Bankarbeitstag fällt, wird der Einzug am nächsten Bankarbeitstag vorgenommen.


Sektionswechsel


Bei einem Wechsel von einer anderen Alpenvereinssektion zum Kölner Alpenverein wird keine Aufnahmegebühr fällig. Dies gilt für den Wechsel von Sektionen des Deutschen Alpenvereins (DAV), Österreichischen Alpenvereins (OeAV) und des Alpenvereins Südtirol (AVS).

Für den Sektionswechsel muss das Mitglied in der bisherigen Sektion aktiv kündigen und dem Kölner Alpenverein beitreten. Dies geht am besten zum Jahreswechsel.

Es besteht aber auch die Möglichkeit, während eines Beitragsjahres zum Kölner Alpenverein zu wechseln. In diesem Fall fällt für das laufende Beitragsjahr, in dem der Wechsel stattfindet, kein zusätzlicher Mitgliedsbeitrag im Kölner Alpenverein an. Das Mitglied ist also im laufenden Jahr in beiden Sektionen Mitglied - zahlt aber nur einmal den Mitgliedsbeitrag.


1. A-Mitglieder

Kategorie 1xxx: A-Mitglieder sind Vollmitglieder ab einem Alter von 25 Jahren, die keiner anderen Kategorie angehören.


2. B-Mitglieder

Kategorien 2xxx: B-Mitglieder sind Vollmitglieder mit Beitragsvergünstigung, und zwar auf Antrag:

  1. verheiratete Mitglieder oder Gleichgestellte6) (mit einem gemeinsamen Wohnsitz), deren Ehe- bzw. Lebenspartner*in der Sektion als A-Mitglied oder B-Mitglied gemäß Ziffer 2 b) oder 2 d) oder als Junior*in (D-Mitglied) gemäß Ziffer 4 angehört oder zu Lebzeiten angehört hat;
  2. Mitglieder, die in Schul- oder Berufsausbildung stehen (bis 28 Jahre) oder aus anderen Gründen über kein eigenes Einkommen verfügen;
  3. Mitglieder, die das 70. Lebensjahr vollendet haben;
  4. Mitglieder, die aktiv in der Bergwacht tätig sind, sofern sie nicht Junior*in (D-Mitglied) sind;


3. C-Mitglieder

Die C-Mitgliedschaft ist eine Zweit- oder Doppelmitgliedschaft (Gastmitgliedschaft) in einer weiteren Sektion, also zusätzlich zur Hauptmitgliedschaft in der "Stammsektion".

Kategorie 3xxx: C-Mitglieder sind Mitglieder, die

  1. einer anderen Sektion des Deutschen Alpenvereins oder
  2. wenn sie keine deutschen Staatsangehörigen sind, einer Sektion des Österreichischen Alpenvereins oder des Alpenvereins Südtirol angehören.
C-Mitglieder werden entsprechend der Kategorie ihrer Hauptmitgliedschaft in unserer Sektion eingestuft.

Mitglieder der Sektion GOC, der queeren DAV-Sektion im Alpenverein, zahlen in der KombiMitgliedschaft nur den halben C-Beitrag (ab 25 Jahre).


4. Junior*innen / D-Mitglieder

Kategorie 4xxx: Junior*innen sind Vollmitglieder mit einem Alter von 18 bis 24 Jahren.


5. Jugendliche, Kinder / J-Mitglieder

Kategorie 5x00/7000/7800: Jugendliche bzw. Kinder sind Mitglieder mit einem Alter von 0 bis 17 Jahren. Ihre Mitgliederrechte sind nach Maßgabe der Satzung und der einschlägigen Bestimmungen des DAV beschränkt. Ein Beitrag wird nur erhoben, wenn die Eltern nicht Mitglied sind (siehe Familienmitgliedschaft).


6. Familienmitgliedschaft

Familienmitgliedschaften bestehen aus Ehepaaren oder Gleichgestellten6) oder einzelnen erwachsenen Mitgliedern (alleinerziehend) mit mindestens einem Kind/Jugendlichen mit einem Alter von 0 bis 17 Jahren. Die Eltern sind Vollmitglieder (D-Mitglied/4xxx, A-Mitglied/1xxx, B-Mitglied/2xxx). Die Kinder/Jugendlichen sind der Kategorie 7x00 (J-Mitglieder) zugeordnet und werden beitragsfrei geführt.


Verbandsbeiträge

Ein Teil des Mitgliedsbeitrags muss vom Kölner Alpenverein an den Bundesverband des Deutschen Alpenvereins abgeführt werden. Dieser Verbandsbeitrag dient u.a. dazu, die Solidaraufgaben des DAV (z.B. Fördeung von Hütten, Wegen und Kletteranlagen) und die Bundesgeschäftsstelle mit ihren Serviceangeboten sowie die Versicherungen, die der DAV für die Sektionen und Mitglieder abgeschlossen hat, zu finanzieren.

Ein kleinerer Teil geht an den Landesverband des DAV in NRW (u.a. Mitgliedschaft im LSB und SSBK). Damit werden vor allem die Aufgaben des Landesverbands im Bereich Naturschutz und Wettkampfklettern bestritten.

Je nach Mitgliederkategorie und der jeweiligen Beitragshöhe variiert der Anteil, den der Kölner Alpenverein für seine Aufgaben einsetzen kann. Über alle Mitgliederkategorien hinweg beträgt dieser Anteil derzeit 51,6 Prozent der Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen. Fast die Hälfte geht also an die Verbände, in denen der Kölner Alpenverein Mitglied ist.


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Quelle: /cgi-bin/page.cgi?23
Deutscher Alpenverein - Sektion Rheinland-Köln e.V. - © 22.10.2024